Das Thema Steuern und Steuererklärung stimmt die meisten Menschen eher ärgerlich. Überall wird man zur Kasse gebeten, auf den Lohn- und Gehaltszetteln nimmt der Abzug für Lohn- und Einkommenssteuer einen riesigen Posten ein und vielfach ist mit dem Steuerjahresbescheid auch noch eine Nachzahlung fällig. Da wundert es nicht, dass in allen Bereichen des täglichen Lebens geschaut wird, ob und wie sich Steuern sparen lassen.
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Mit Versicherungspolicen Steuern sparen
Auch im Hinblick auf Versicherungen ist das Thema Steuern allseits präsent. Viele Verbraucher fragen sich, ob Versicherungsprämien in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Und wenn ja, in welcher Form ist dies aufzuführen?
Hat der Steuerzahler beispielsweise zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, um seine Hinterbliebenen finanziell abzusichern, so kann er die Kosten hierfür in jedem Fall steuerlich geltend machen.
Wer private Vorsorge für die eigene Bestattung trifft, der tut dies vor allen Dingen deshalb, weil die Krankenkassen diese Leistungen seit dem Jahre 2004 nicht mehr übernehmen. Um die Hinterbliebenen dann nicht auch noch mit der Sorge um die Finanzierung der Beerdigung zu belasten, ist die Sterbegeldversicherung für alle die eine Option, die absehen können, dass das Geld für den letzten Weg nicht reichen wird.
Ein weiterer Vorteil der Sterbeversicherung ist jedoch auch der, dass sich die eigene Beerdigung dadurch vielfach schon zu Lebzeiten planen lässt. Der Versicherungsnehmer kann die Kosten kalkulieren und im Anschluss daran bei der gewählten Versicherungsgesellschaft eine Leistungssumme fixieren.
Doch wie kann es anders sein, auch die Sterbegeldversicherung unterliegt einer Steuer. Im Betrag jeder Beitragssumme sind nämlich 19 % Versicherungssteuer enthalten.
Es ist hier allerdings möglich, einen gewissen Teil der Beitragszahlungen vom zuständigen Finanzamt zurückerstattet zu bekommen, denn die Beitragszahlungen können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, sodass sich eine eventuelle Zahllast verringert, ein Rückzahlungsbetrag erhöht.
Keine steuerliche Berücksichtigung nach Auszahlung
Ist die Sterbegeldversicherung zur Auszahlung gekommen, so verhält es sich hierbei jedoch etwas anders, als beispielsweise bei der Kapitallebensversicherung. Sterbegeldversicherung – interessante Videos machen die Runde, doch viele Verbraucher wissen trotz allem nicht, ob sie die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung versteuern müssen.
Hier sei jedoch rasch gesagt, dass die überwiesenen Beträge aus der Sterbegeldversicherung nicht versteuert werden müssen! Der Beitragszahler muss zu Lebzeiten Versicherungssteuern bezahlen, darf die Kosten in der Steuererklärung absetzen, die Begünstigten der Versicherung werden jedoch nicht zur Kasse gebeten. Und dies ist anders, als bei der Kapitallebensversicherung.
Wer mehr Infos zum Thema Sterbegeldversicherung oder zu Kapitallebensversicherungen sucht, der findet im Vergleichsportal viele wichtige Tipps. Auch kann hier beispielsweise ein kostenloser Risikolebensversicherung Vergleich angestrebt werden.
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