Wer finanzielle Transaktionen tätigen möchte, sei es für den Kauf einer Immobilie, für Aktien oder auch für Edelmetalle, muss gut informiert sein, damit hier keine Gelder aus Unwissenheit verloren gehen. Fachbücher und Internetportale können hier wichtige Impulse für die Entscheidung liefern, jedoch sollte sich niemand zu 100 Prozent auf die Richtigkeit dieser Informationen verlassen. Doch, was ist zu tun, wenn das eigene Wissen nicht ausreicht, um eine Transaktion auch erfolgreich abschließen zu können?
Die Antwort könnte hier das Beratungsgespräch sein. Bei einem Beratungsgespräch, beispielsweise für Finanzierungen oder Geldanlagen, trifft der Beratungswillige in der Regel auf einen kompetenten Gesprächspartner, der seinerseits alle nötigen und wichtigen Informationen zur Verfügung stellen kann, damit der zu Beratende einen guten Überblick über die Fakten des jeweiligen Themas erhält und darüber hinaus anschließend in der Lage sein wird, eine persönlich gute Entscheidung zu treffen.
Ein gutes Beratungsgespräch sollte immer auf die persönlichen Bedürfnisse des Fragestellers zugeschnitten sein und muss daher stets nach individuellen Kriterien erarbeitet werden. Es ist daher sehr wichtig, dass der jeweilige Berater über alle Fakten hinsichtlich der Transaktion vorab informiert ist. Sollen beispielsweise Aktien gekauft werden, muss der Berater wissen, ob der Anleger eine risikoreiche Variante, mit jedoch voraussichtlich hoher Rendite, oder aber eine sichere Geldanlage wünscht, bei der der zu erzielende Gewinn eher gering ausfällt.
Ein gutes Beratungsgespräch ist auch daran erkennbar, dass die Beratung objektiv erfolgt und das keine Bevorzugungen sichtbar werden. Handelt es sich beispielsweise um ein Beratungsgespräch bei einer Bank, sollte der Berater in der Lage sein, die richtigste Anlageform für den Anleger selbst zu ermitteln und hier nicht die vermeintlich bessere Alternative für die Bank zu unterbreiten. Wie in den Medien erst kürzlich bekannt wurde, gab es schon Fälle, bei denen älteren Menschen Geldanlagen mit einer Laufzeit von bis zu dreißig Jahren unterbreitet wurden. Hier ist anzunehmen, dass das Beratungsgespräch nicht zugunsten des Anlegers erfolgt ist, sondern eher bankinterne Interessen zum Inhalt hatte.